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Internationale Trauung bei eurer Hochzeit© pexels

Internationale Trauung bei eurer Hochzeit

Sich vor einer Kulisse in Las Vegas, die an Elvis Presley erinnert, oder mit einem vom Sonnenuntergang rot gefärbten Pazifik am Strand das Ja-Wort geben - viele Paare entscheiden sich für die Trauung außerhalb Deutschlands. Das kann verschiedene Gründe haben: ein Partner kommt aus diesem Land oder der Ort bildet einfach die einzigartige Atmosphäre, vor der die beiden Liebenden in einen neuen, gemeinsamen Lebensabschnitt gehen wollen.

Entscheiden Sie sich für eine internationale Hochzeit, so sollten Sie sich vorab über Recht und Formalitäten informieren, denn auch in anderen Ländern ist die Eheschließung ein bürokratischer Akt, ist je nach Land mit zusätzlichen Auflagen verbunden und soll schließlich ebenfalls im Heimatland anerkannt werden. Dazu muss die Ehe, wie bei einer „gewöhnlichen“ Trauung, beim örtlichen Standesamt Ihres Wohnsitzes angemeldet werden.

Aufgepasst! In Ländern wie Russland, Frankreich oder Portugal ist es Bürgern der Bundesrepublik Deutschland nicht möglich zu heiraten! In den meisten anderen Ländern kann die rechtsgültige Trauung vollzogen werden.

Antworten auf die Frage nach Recht und Formalitäten, also den Dokumenten die Sie in dem jeweiligen Land benötigen, erhalten Sie bei der Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige des Bundesverwaltungsamtes. Neben Reisepass und Geburtsurkunde verlangen viele Länder auch ein so genanntes Ehefähigkeitszeugnis, das von den örtlichen Behörden ausgestellt wird. Dieses Dokument ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamtes, in dem beide Verlobten aufgeführt sind. Es beglaubigt, dass der Eheschließung nach deutschem Recht nichts mehr im Wege steht. Sie können es auf dem Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen.

Was die Trauung selbst anbelangt, so müssen Sie sich nach den Vorgaben des jeweiligen Landes richten. Denn, damit die Ehe auch in Deutschland gültig ist, muss man die Regeln des anderen Landes befolgen. Ebenso muss die Beglaubigung der Eheschließung noch an Ort und Stelle stattfinden. Das kann nicht in Deutschland nachgeholt werden! Für alle weiteren rechtlichen Details informieren Sie sich bitte bei den Botschaften des jeweiligen Landes.

Binationale Hochzeiten

Ist Ihr Partner anderer Nationalität und Sie heiraten in seinem Land, so müssen Sie in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, das von den örtlichen Behörden ausgestellt wird. Ebenso benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die auf bis zu sechs Monate ausgedehnt werden kann. Auch hier sollten Sie sich frühzeitig bei den zuständigen Ämtern informieren. Der Gang zu einem Anwalt für Familienrecht kann dabei hilfreich sein. Binationale Hochzeiten benötigen vor allem eines – ein gutes Zeitmanagement!

Da bei einer Reise, nicht zuletzt aufgrund der Kosten, die Hochzeitsgesellschaft sehr klein ausfallen kann, sollten Sie vorbeugend auf mögliche Empfindlichkeiten (einer evtl. gekränkten Schwiegermutter, beleidigten Schwester oder vor den Kopf gestoßenen Freunde) Rücksicht nehmen. Vor allem müssen jedoch die notwendigen Dokumente vorliegen. Neben Reisepass und Geburtsurkunde wird in vielen Ländern auch ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Um sich abzusichern, holen Sie Bestätigungen und Zusagen stets schriftlich ein.

Zurück in Deutschland müssen Sie dann Ihre Ehe beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes registrieren lassen. Auch ohne diese Registrierung ist und bleibt die Ehe, so lange sie nach Ortsform des Heiratslandes vollzogen wurde, rechtsgültig. Hier benötigen Sie die Heiratsdokumente des jeweiligen Landes, die von einem Dolmetscher übersetzt und deren Echtheit bestätigt und beglaubigt wurden. Das ist die so genannte Apostille.