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© OlcayErtem

Rechtliche Bedeutung der Verlobung vor eurer Hochzeit

Zwei Liebende planen offiziell, ihre Zukunft miteinander zu teilen. Nach dem Heiratsantrag oder spätestens bei der Anmeldung zur Eheschließung auf dem Standesamt gilt das zukünftige Brautpaar als verlobt. Im Lauf der Jahre hat sich die Bedeutung des Verlöbnisses geändert. Ursprünglich galt diese Zeit als Prüfung, um genau herauszufinden, ob man zusammen passt.

Eine Frist, wie lange die Verlobungszeit bis zur Eheschließung dauern darf, gibt es nicht. Früher war es üblich, dass man nicht länger als ein Jahr wartete. Heutzutage warten manche Paare mehrere Jahre, andere nur wenige Wochen.

Rechtliche Bedeutung einer Verlobung

Eine Verlobung bedeutet nicht, dass auch unbedingt eine Hochzeit folgen muss. Keiner ist dazu gezwungen, wenn er es sich in der Zeit seiner Verlobung anders überlegt. Löst jedoch einer der beiden Partner die Verlobung ohne triftigen Grund, so ist er rechtlich dazu verpflichtet, für den entstandenen Schaden, also eventuell bereits getroffene und bezahlte Hochzeitsvorbereitungen, aufzukommen. Das gilt natürlich nicht, wenn der Partner gute Gründe hat, zum Beispiel Untreue des bzw. der Zukünftigen. In diesem Fall muss derjenige dafür aufkommen, der für die Auflösung der Verlobung verantwortlich ist. Auch bereits überreichte Geschenke können in diesem Fall zurückverlangt werden.

Eine weitere wichtige Veränderung mit dem Status des bzw. der Verlobten ist das Aussagerecht vor Gericht. Als Verlobte/r zählt man zur Verwandtschaft. Sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht und sind nicht dazu verpflichtet gegeneinander auszusagen.