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Einzug und Auszug in die und aus der Kirche© Shutterstock

Einzug und Auszug in die und aus der Kirche

Einen Knigge oder ähnliche Vorschriften, wie Braut und Bräutigam die Kirche bei ihrer Trauung zu betreten haben, gibt es nicht.

Traditionell wartet der Bräutigam zusammen mit der Hochzeitsgesellschaft in der Kirche. Zuletzt tritt die Braut an der Seite ihres Vaters an den Altar, der seine Tochter ihrem Zukünftigen übergibt. Dies sollten Sie aber vorher mit dem Pfarrer besprechen. Einige Pfarrer bestehen darauf, dass das Paar gemeinsam einzieht, um einer veralteten Auffassung von der Braut als „Besitz“ des Mannes entgegenzuwirken. Für viele Paare steht die Übergabe der Braut durch den Vater an den Bräutigam für eine liebevolle und harmonische Vater-Tochter Beziehung.

Eine andere Form des Einzuges, besonders bei der evangelischen Trauung weit verbreitet, ist, dass das Brautpaar gemeinsam einzieht. Entweder führt es die Hochzeitsgesellschaft an oder betritt zuletzt die Kirche. Gerne tun dies Paare, die einen Hochzeitstermin für die standesamtliche Trauung vor der kirchlichen Trauung bekommen haben. Dabei kann der Bräutigam auch vor der Kirche warten, bis seine Frau vorfährt und sie gemeinsam die Kirche betreten. Traditionell geht die Frau dabei an der linken Seite des Mannes, da sie beim Auszug an der rechten Seite, als Zeichen für die Veränderung, die Kirche verlässt.

Beim Verlassen der Kirche schreitet der Pfarrer voran, gefolgt von den Blumenkindern, die für das Brautpaar Blumen streuen. Nach dem Brautpaar folgt die Familie, angeführt von den Brauteltern, dann die Freunde und der Rest der Hochzeitsgesellschaft.

Ein- und Auszug werden in der Regel musikalisch untermalt. Dies sollte vorab im Traugespräch mit dem Pfarrer geklärt werden. In der Regel hat er einige Organisten in der Auswahl, zu denen er den Kontakt herstellen kann. Zusätzlich oder auch allein kann die Musik zur Trauung bei Ein- und Auszug sowie beim Gottesdienstes von einem Chor, einem Solisten oder anderen Musikern übernommen werden, die ihre Lieblingslieder vortragen.